EU streicht 12-jährige Solarglaszölle für China – weil es keine europäische Industrie mehr gibt, die es zu schützen gilt

Oct 26, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Am 26. Oktober 2026 gab BRÜSSEL bekannt, dass die Europäische Kommission die Antidumping- und Ausgleichszölle auf aus China importierte Solarglasprodukte aufgehoben hat, nachdem die Regelung seit Mai 2014 in Kraft war. Die neuen Aufhebungsmaßnahmen wurden gemäß den Durchführungsverordnungen (EU) 2026/2314 und (EU) 2026/2310 am 19. Oktober veröffentlicht und traten am 22. Oktober, also nur einem Tag, in Kraft später nach Veröffentlichung im Amtsblatt.

Die Entscheidung ist keine Rechtfertigung chinesischer Preispraktiken. Die Auslaufüberprüfung der Kommission ergab, dass die Dumpingspannen und die Höhe der Subventionen weiterhin über den Geringfügigkeitsschwellen lagen. Stattdessen beruht die Aufhebung auf einem engeren, strukturellen Grund: Die EU hat keine Industrie mehr, die es zu schützen gilt. Nach der grundlegenden Antidumpingverordnung der EU kann eine Maßnahme nur dann aufrechterhalten werden, wenn es einen „Wirtschaftszweig der Union“ gibt, dessen Situation auf die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens der Schädigung hin beurteilt werden kann. In ihrer Verordnung schrieb die Kommission, dass „kein Industriezweig der Union existiert“ und dass „keine Produktion verbleibt, der die bestehenden Maßnahmen weiterhin Schutz bieten könnten“.

Diese gesetzliche Formulierung spiegelt die harte Realität der Industrie wider. Zum Zeitpunkt der Einführung der ursprünglichen Zölle im Jahr 2014 waren viele Hersteller von Solarglas Mitglied der EU, darunter GMB Glasmanufaktur Brandenburg aus Deutschland, AGC Glass Europe aus Belgien und Saint-Gobain in Frankreich. Bis zum ersten Sunset Review im Jahr 2020 hatte Saint-Gobain jedoch jegliche Produktion von Solarglas eingestellt. GMB und AGC waren die einzigen beiden Hersteller, die noch übrig waren, und stellten dann im ersten Quartal 2025 die Produktion von Solarglas ein. Darauf folgte im Juli 2025 das Insolvenzverfahren von GMB und im November der Insolvenzantrag.

Die abschließende Überprüfung wurde durch einen Antrag der GMB-Muttergesellschaft Interfloat Group im April 2025 ausgelöst, in dem argumentiert wurde, dass die Aufrechterhaltung der Zölle dazu beitragen würde, stillgelegte Produktionslinien wieder in Gang zu bringen. Als die Kommission jedoch Verträge, Finanzierungsvereinbarungen oder einen Betriebsplan für die Wiederaufnahme anforderte, erhielt sie keine substanzielle Antwort. Es ergab sich kein Drittkäufer. An dem Verfahren beteiligte sich kein chinesischer Exporteur. Bis zum Abschluss der Untersuchung war die Produktion in der EU noch nicht wieder aufgenommen worden, und die Kommission kam zu dem Schluss, dass „keine nachweisbare Aussicht auf eine Wiederaufnahme innerhalb eines vernünftigerweise vorhersehbaren Zeitraums“ bestehe.

Die Entwicklung der Marktanteile zeigt die gleiche Geschichte aus der anderen Richtung. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Untersuchung im Jahr 2014 machte chinesisches Solarglas 30,5 % des EU-Marktes aus. Dieser Anteil sank bis zur Überprüfung im Jahr 2020 auf 9 % und im letzten Überprüfungszeitraum auf etwa 3 %. Der Rückgang kam nicht zustande, weil die chinesischen Produzenten weniger wettbewerbsfähig waren. Dies geschah, weil die Zölle, die für Unternehmen ohne individuelle Behandlung bis zu 84,2 % erreichten, Importe unerschwinglich machten, während die nachgelagerte europäische Modulfertigung ins Ausland verlagert wurde, was den Kundenstamm untergrub, von dem die verbleibenden EU-Glashersteller abhängig waren. Hohe Energiekosten in Europa verschärften den Druck. Mit anderen Worten, die protektionistische Architektur bewahrte keine heimische Industrie; es war für sein Verschwinden verantwortlich.

Entsprechend bescheiden sind die praktischen Folgen der Aufhebung. Die Kommission hat bestätigt, dass Antidumping- und Ausgleichszölle, die seit dem 22. Juli 2025 – dem Datum, an dem die Auslaufüberprüfung eingeleitet wurde – auf chinesisches Solarglas gezahlt wurden, ohne Zinsen erstattet werden können. Zwischen 2014 und 2025 erhobene Zölle sind nicht erstattungsfähig, und das Rückerstattungsrecht liegt bei EU-Importeuren, nicht bei chinesischen Exporteuren. Da chinesisches Solarglas nur etwa 3 % des EU-Marktes ausmacht, dürfte der unmittelbare Exportschub begrenzt sein. Branchenschätzungen gehen davon aus, dass der erstattungsfähige Betrag zwischen 120 und 170 Millionen RMB liegt, basierend auf Marktanteils- und EU-Nachfrageannahmen und nicht auf offiziellen Zahlen der Kommission.

Der Zeitpunkt der Aufhebung steht auch im Widerspruch zu einem sich verlangsamenden EU-Solarmarkt. Die Solaranlagen in der EU erreichten im Jahr 2025 65,1 GW, ein Rückgang von 0,7 % gegenüber dem Vorjahr – der erste jährliche Rückgang seit 2016 – und werden im Jahr 2026 voraussichtlich 68,1 GW betragen. Solarglas macht etwa 12 % bis 18 % der Produktionskosten eines Standardmoduls aus, sodass die Abschaffung des Zolls die Kostenposition der Modulmonteure und -installateure in der EU geringfügig verbessert. Aber es ändert nichts an der Gesamtrechnung eines Marktes, der von schnellem Wachstum zu einem Plateau übergeht.

Mit der Entscheidung der Kommission schließt ein zwölfjähriges Kapitel im EU-Handelsschutz ab. Es handelt sich eher um ein verfahrenstechnisches Ende als um eine inhaltliche Umkehrung: Die Zölle wurden zurückgezogen, weil die Branche, die sie schützen sollten, nicht mehr existiert, und nicht, weil das Verhalten, auf das sie abzielten, freigesprochen wurde. Für chinesische Solarglasexporteure steht die Tür wieder offen – doch der Raum auf der anderen Seite hat sich weitgehend geleert.